Verantwortlich gemäß § 6 MDStV:
Renate Da Rin, M. A.
Journalistin, Zert. Privat und Business Coach
Teutoburger Straße 17
50678 Köln
Telefon: (+49) 0221-399 56 57
Telefax: (+49) 0221-399 56 61
E-Mail: info@darin.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
214/5179/2097
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Präambel.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jeg-
liche Zusammenarbeit zwischen der Textagentur Da Rin (im Folgenden
“Auftragnehmer” genannt) und Geschäftspartnern (im Folgenden “Auf-
traggeber” genannt) und regeln den gesamten Geschäftsverkehr.
(2) Bei der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese
Geschäftsbedingungen an. Hierbei gelten allein die Zahlungs- und
Lieferbedingungen des Auftragnehmers, mit denen sich der Auftrag-
geber bei Vertragsschluss einverstanden erklärt.
(3) Sofern die Anwendbarkeit nicht ausdrücklich eingeschränkt oder
ausgeschlossen wurde, erfolgen die Leistungen des Auftragnehmers
gemäß der hier folgend aufgeführten AGB. Ausschlüsse, Einschrän-
kungen sowie Sonderregelungen gelten nur dann, wenn diese
schriftlich zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart
wurden.
I Vertragsschluss. Honorar.
(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag schriftlich, fernmündlich oder
elektronisch erteilen.
(2) Der Auftragsbeginn ist vonseiten des Auftragnehmers erst ab
dem Zeitpunkt erfüllbar, an dem alle erforderlichen Unterlagen und
Manuskripte als E-Mail-Attachment, auf Datenträgern oder auf Papier
eingereicht und vom Auftragnehmer als erhalten bestätigt wurden.
(3) Das Widerrufsrecht nach Erteilung der Auftragsbestätigung ver-
bleibt bis 12 Stunden vor Beginn des Auftrags durch den Auftrag-
nehmer beim Auftraggeber.
(4) Für Auftragsbestätigungen, die durch den Auftraggeber schriftlich
erfolgt sind, gilt bei Nicht-Zustandekommen des Auftrags die Berück-
sichtigung einer Stornierungszeit von acht Stunden vor Beginn des
Auftrags. Bei Nichtberücksichtigung der Stornierungsfrist behält sich
der Auftragnehmer vor, eine Stornierungsgebühr i. H. v. 30 % des
Auftragsumfangs dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
(5) Bei der Stornierung von bereits teilweise ausgeführten Aufträgen
ist der Auftragnehmer berechtigt, die erbrachten Teilleistungen in
Rechnung zu stellen.
(6) Die Preise sind freibleibend. Diejenigen Preise, die zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden, sind
die einzig geltenden.
(7) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, behält sich der Auf-
tragnehmer vor, Aufträge an Dritte weiterzugeben.
II Durchführung der Arbeiten und Versand.
(1) Ziel des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller
Fehler im Ausgangstext. Das bedeutet, dass der Text des Auftrag-
gebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik,
Zeichensetzung und Silbentrennung geprüft wird und dass diese
Korrekturen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftrag-
geber nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich
an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnitt-
lich mehr als zehn Fehler pro Seite) das Erreichen dieses Ziels
beeinträchtigen kann, so dass auch nach Abschluss des Korrektorats
immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne
verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine
einmalige diesbezügliche Anmerkung des Korrektors ausreichend.
Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer
ausgeschlossen.
(2) Da stilistische und inhaltliche Überarbeitungen stark vom Sprach-
gefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich lediglich
als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den
Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen und für das
Lektorat wird daher ausgeschlossen.
(3) Für Fehler haftet der Auftragnehmer bei nachweislichem Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des jeweiligen
Auftragswerts. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer
Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung unter Angabe des Wort-
lauts der beanstandeten Textstellen und mit detaillierter Begründung
geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät,
gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen ist dem
Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht
Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
(4) Wird die Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber
nicht beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die
Richtigkeit der Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch nach
Ablauf der Beanstandungsfrist, auf den Auftraggeber über. Für vom
Auftraggeber nachträglich veränderte Texte lehnt der Auftragnehmer
auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
(5) Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von durch den Auftrag-
nehmer bearbeiteten Texten ist der Auftraggeber verantwortlich.
(6) Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt wie im Auftrags-
schreiben vereinbart entweder in Papierform oder in Datenform.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche
Vermittlung oder Übersendung der versandten korrigierten Texte.
Alle Verpflichtungen sind erfüllt, wenn die korrigierten Texte ent-
sprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben worden
sind. Der Versand auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail) oder auf
eine andere Art der Fernübermittlung erfolgt auf alleinige Gefahr des
Kunden. Bei Übersendung der korrigierten Texte per E-Mail oder auf
eine andere Art der Datenfernübertragung ist der Kunde für eine end-
gültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verant-
wortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht aus-
geschlossen werden kann. Eine Haftung für Schäden aufgrund
elektronischer Viren wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
(7) Der Versand jeglicher Unterlagen wird selbstverständlich mit
größter Sorgfalt bedacht. Der Auftragnehmer haftet allerdings aus-
schließlich für Schäden, die seinerseits durch Fahrlässigkeit oder
Vorsatz entstanden sind; für Schäden außerhalb seines zu verant-
wortenden Bereiches übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
(8) Express- und Kurierdienstlieferungen werden dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt.
(9) Alle Texte werden vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer ver-
pflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm
im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt
werden. Die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie
gegebenenfalls weitere Kommunikation in elektronischer Form zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgt jedoch auf Gefahr
des Auftraggebers. Absoluten Schutz elektronisch übermittelter Daten
und Informationen kann der Auftragnehmer nicht gewährleisten, da
nicht auszuschließen ist, dass sich Unbefugte auf elektronischem
Wege Zugriff auf die übermittelten Texte und Daten verschaffen.
III Zahlung. Zahlungsverzug.
(1) Die Rechnung erfolgt auf postalischem Weg. Die Zahlung der
gesamten vereinbarten Leistungen hat binnen 14 Tagen nach Erhalt
der Rechnung ohne Abzug auf das genannte Konto zu erfolgen.
(2) Es steht dem Auftragnehmer zu, eine Anzahlung in der Höhe des
halben Auftragswertes bei Annahme beziehungsweise vor Fertigstel-
lung des Auftrages einzufordern.
(3) Des Weiteren behält sich der Auftragnehmer vor, bei Zahlungs-
verzug die Ausführung des Auftrages auszusetzen und weitere Aufträge
des säumigen Kunden bis zum Zahlungsausgleich zurückzustellen.
(4) Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung
weiterer Ansprüche, Verzugszinsen i. H. d. gesetzlichen Zinsen
(§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB vgl. Richtlinie 2000/35/EG) zu entrichten.
(5) Ist der Zahlungstermin oder die Zahlungsfrist nicht vertraglich
festgelegt, so sind Zinsen zu zahlen, ohne dass es einer Mahnung
bedarf, automatisch 30 Tage nach dem Zeitpunkt des Eingangs der
Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung beim
Auftraggeber. Sollte der Zeitpunkt des Eingangs der Rechnung oder
einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung unsicher sein, so ist 30
Tage nach dem Zeitpunkt des Empfangs der Dienstleistungen, oder
wenn der Auftraggeber die Rechnung oder die gleichwertige Zahlungs-
aufforderung vor dem Empfang der Güter oder Dienstleistungen er-
hält, 30 Tage nach dem Empfang der Güter oder Dienstleistungen,
zu zahlen.
(6) Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den von uns erbrach-
ten Leistungen liegen bis zur vollständigen Bezahlung bei dem Auf-
tragnehmer.
(7) Ausschließlich unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte For-
derungen können aufgerechnet werden.
IV Beanstandungen. Gewährleistungspflicht. Haftung.
(1) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer et-
waige Beanstandungen binnen sieben Arbeitstagen nach Erhalt der
Leistungen mitzuteilen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die
Leistung als angenommen. Darüber hinaus lehnt Letzterer die Ver-
antwortung für zu beanstandende Texte ab, die bereits nachträglich
vom Auftraggeber verändert worden sind.
(2) Im Falle von Lektoratsarbeiten gestattet der Auftraggeber dem
Auftragnehmer die Einbehaltung einer Kopie, um eventuelle Be-
anstandungen klären zu können. Wird dies nicht gestattet, entfallen
jegliche Gewährleistungsansprüche.
(3) Eine Haftung für Mängelfolgeschäden ist – außer bei grober Fahr-
lässigkeit oder Vorsatz – ausgeschlossen.
(4) Sollte ein Teil der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung
Mängel aufweisen, ist der Auftraggeber ausschließlich dann dazu
berechtigt, die Gesamtleistung zu beanstanden, wenn er glaubhaft
darlegen kann, dass der fehlerlose Teil dadurch für ihn ohne
Interesse ist.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Gewähr für die Viren-
freiheit seines Datenmaterials. Ausdrücklich wird vorausgesetzt,
dass der Auftraggeber die gelieferten Dateien vor ihrer Verwendung
mit einem Virenschutzprogramm prüft. Im Falle der Unterlassung
kann der dem Auftragnehmer entstandene Schaden dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt werden. Die Ansprüche umfassen nur den tat-
sächlichen Schaden (i.e. kostenpflichtige Systemwiederherstellung)
zzgl. eines evtl. Nutzungsausfalles. Hierbei werden Beträge (Lekto-
ratshonorare in voller Höhe) erhoben, die aufgrund des Nutzungs-
ausfalles nicht durch Leistung des Auftragnehmers an Dritte (weitere
Auftraggeber) erbracht werden konnten.
(6) Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, bei Betriebsstörungen
wie Fällen höherer Gewalt, technischer Art, aber auch Krankheit
Schadensersatzforderungen zu stellen. Im Falle einer Produktions-
störung kann der Auftraggeber von dem Teil des Vertrags zurück-
treten, dessen Leistungen noch nicht erbracht worden sind. Nur in
dem Fall, dass der Auftraggeber glaubhaft darlegen kann, dass die
bisherigen Leistungen für ihn als Teilleistungen nicht nutzbar sind,
hat er das Recht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten. Ist dies
nicht der Fall, können bereits durch den Auftraggeber geleistete
Zahlungen, abzüglich des Honorars für bereits geleistete Arbeiten,
auf schriftliche Forderung des Auftraggebers erstattet werden. Hier-
bei gilt eine Frist von 30 Tagen ab Zeitpunkt des Rücktritts.
V Kopien. Unterlagen. Datenmaterial.
(1) Alle dem Auftragnehmer eingereichten Unterlagen, Datenträger
und Vorlagen werden als Kopien betrachtet. Eine Datensicherung
seitens des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
(2) Der Auftragnehmer setzt voraus, dass der Auftraggeber auch
der rechtmäßige Inhaber der Rechte über den Text, insbesondere
der Urheberrechte, ist. Forderungen, die aus fehlenden Rechten
z.B. an der Übersetzung entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten
des Auftraggebers.
(3) Alle dem Auftragnehmer zur Bearbeitung überlassenen Kopien,
Unterlagen und Datenträger werden vor der Einsicht Dritter geschützt.
Für die unbefugte Einsichtnahme durch Dritte haftet der Auftrag-
nehmer nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzu-
weisen ist.
(4) Für beglaubigte Übersetzungen ist dem Auftragnehmer das Original
des Dokumentes vorzulegen.
(5) Die vom Auftragnehmer zu bearbeitenden Unterlagen müssen in
angemessener Zeitspanne zugänglich gemacht werden. Verzögerungen,
die aufgrund verspäteter Zusendung der notwendigen Unterlagen ent-
stehen, liegen außerhalb der Haftung des Auftragnehmers.
(6) Erfolgte durch den Auftragnehmer das Endlektorat einer Publikation,
verpflichtet sich der Auftraggeber bzw. der von ihm beauftragte Verlag
dazu, im Impressum den Vermerk “Textagentur Da Rin, Köln” aufzu-
nehmen. Im Falle der Nichteinhaltung ist der Auftraggeber schadens-
ersatzpflichtig gegenüber dem Auftragnehmer. Die Festlegung der Höhe
des Schadensersatzes wird rechtlich geprüft und festgesetzt. Es finden
die §§ 241 ff. BGB Anwendung. Die Kosten für die Festlegung der Höhe
durch einen Anwalt sowie evtl. andere anfallende Kosten in diesem
Zusammenhang übernimmt der Auftraggeber.
VI Datenschutz.
(1) Der Auftragnehmer bewahrt über alle ihm überlassenen Unterlagen,
persönlichen Daten und all jene Sachverhalte, die den Auftrag des
Kunden betreffen, Stillschweigen. Ausschließlich den Mitarbeitern des
Auftragnehmers und eventuellen freien Mitarbeitern (die ebenso zum
Stillschweigen verpflichtet sind) werden diese Unterlagen zugänglich
gemacht.
(2) Kundendaten werden ausschließlich insoweit maschinell erfasst,
wie es aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Alle Bestimmungen
des Datenschutzes werden dabei eingehalten.
VII Erfüllungsort. Gerichtsstand. Wirksamkeit.
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhält-
nis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Köln (Deutsch-
land).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder un-
durchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurch-
führbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung
möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vor-
stehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung. Die
Darlegungs- und Beweislast trifft denjenigen, der entgegen dieser Er-
haltensklausel den Vertrag im Ganzen dennoch für unwirksam hält.
(3) Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
Köln, den 14. August 2000
Renate Da Rin